Fragen | Antworten

Die hier publizierten Antworten gelten für Bachelor- und Masterstudierende in den Fächern Kulturanthropologie/Volkskunde, Theaterwissenschaft, Filmwissenschaft und Mediendramaturgie. Für Ihr Beifach können abweichende Regelungen gelten! Bitte informieren Sie sich im jeweiligen Studienbüro.

Tipp: Ab sofort stellen wir Ihnen unsere Fragen | Antworten in einer übersichtlichen Tabelle zur Verfügung. Die Gliederung nach Kategorien entfällt. Grundsätzlich haben Sie dadurch zwei Möglichkeiten, zu den passenden Antworten auf Ihre Frage zu gelangen:

  1. Am schnellsten finden Sie Antworten über die dynamische Suchfunktion. Dynamisch bedeutet, dass aus der Tabelle mit jedem Buchstaben, den Sie in das Suchfeld eintippen, all jene Einträge verschwinden, in denen die entsprechende Buchstabenkombination nicht vorkommt.
  2. Sie können die Einträge durchstöbern, indem Sie sich an der letzten Spalte der Tabelle orientieren. Diese enthält die Schlagworte zum entsprechenden Eintrag und gibt die alphabetisch aufsteigende Sortierung der Tabelle vor.

 

FrageAntwortTitel/Stichwort
Woher bekomme ich mein Abschlusszeugnis?Für die Erstellung und Ausgabe Ihres Zeugnisses ist das Prüfungsamt des Fachbereiches 05 zuständig. Weitere Informationen dazu finden Sie unter Ihrem jeweiligen Studiengang Bachelor/Master im Bereich "Zeugniserstellung und -ausgabe" auf dieser Seite. Auch ein vorläufiges Abschlusszeugnis (Bestätigung Ihres Studienabschlusses) z. B. zur Vorlage beim BAföG-Amt oder für Bewerbungen, erhalten Sie beim Prüfungsamt.Abschlusszeugnis
Wie funktioniert die Anerkennung von Leistungen?Von der Anerkennung von Leistungen für Ihren Studiengang können Sie i.d.R. in drei Fällen Gebrauch machen:
a) nach einem Fachwechsel (auch Kernfach-Beifach-Wechsel) an der JGU oder
b) nach einem Hochschulwechsel oder
c) nach einem Auslandsaufenthalt
wenn Sie (dort) bereits Veranstaltungen besucht und ggf. Prüfungsleistungen erbracht haben.

Für die Anerkennung von Leistungen benötigen Sie
a) den Antrag auf Anerkennung, den Sie unter Ihrem jeweiligen Studienprogramm (B.A. oder M.A.) hier finden.
b) die Unterlagen (Leistungsübersicht o.Ä.) derjenigen Hochschule, an der Sie die Leistungen erbracht haben.

Mit dem ausgefüllten Antrag und den unter b) genannten Unterlagen gehen Sie in die Sprechstunde Ihrer Studienfachberatung (bei Auslandsanerkennungen ggf. auch die ERASMUS-Koordination) und besprechen Ihre anzuerkennenden Leistungen. Ihre Studienfachberatung/ERASMUS-Koordination wird für Sie einen Anerkennungsbescheid erstellen und lässt diesen dem Studienbüro zukommen. Ungefähr vier bis sechs Wochen später werden Ihre anerkannten Kurse in JOGU-StINe sichtbar und Sie können Ihren Anerkennungsbescheid im Studienbüro abholen.

Bitte beachten Sie: Falls Sie im Rahmen Ihres Studiums einen Auslandsaufenthalt planen, sprechen Sie bitte unbedingt bereits vor Ihrer Abreise mit Ihrer Studienfachberatung/ERASMUS-Koordination, um zu klären, welche Veranstaltungen aus dem Ausland Ihnen anerkannt werden können. Dies wird in einem Learning Agreement festgehalten, welches Ihnen als Sicherheit dafür dient, dass die Veranstaltungen auch tatsächlich für Ihr Curriculum anerkannt werden können.
Anerkennung von Leistungen
Kann ich im Rahmen meines Studiums einen Auslandsaufenthalt einplanen?Für Bachelor-Studierende bietet sich ein Auslandsaufenthalt in der Regel nach dem 4. Fachsemester an. Falls Sie Interesse daran haben, sollten Sie sich frühzeitig, d.h. ungefähr zwei Semester vorher, informieren. Gerne beraten Sie die ERASMUS-Koordination der Fächer über Möglichkeiten eines Austausches. Informationen dazu finden Sie auch auf den Internetseiten der Abteilung Internationales.

Bitte sprechen Sie unbedingt mit der Studienfachberatung vor Beginn Ihres Auslandsaufenthaltes ab, welche Veranstaltungen aus dem Ausland Ihnen anerkannt werden können. Diese Absprache wird auf dem Learning Agreement notiert. Beachten Sie, dass Ihre im Ausland erbrachten Leistungen nicht automatisch anerkannt werden. Eine Erklärung, wie die Anerkennung funktioniert, finden Sie in einem weiteren FAQ-Eintrag. Falls Sie sich im Wiederholungsversuch einer Prüfung befinden oder sich darüber nicht sicher sind, informieren Sie sich unbedingt bei Ihrem Prüfungsmanagement. Sollten Sie für Ihre Bewerbung an der Austauschuniversität eine englischsprachige Übersicht benötigen, erhalten sie diese im Studienbüro FTMK.
Auslandsaufenthalte (B.A.)
Was ist ein Learning Agreement und wofür benötige ich es? Die Anerkennung ausländischer Studienleistungen muss im Vorfeld des Auslandsaufenthalts mit der Studienfachberatung/ERAMUS-Koordination vereinbart und schriftlich dokumentiert werden. Dies geschieht mit dem "Learning Agreement", das die geplanten Lehrveranstaltungen enthält und vom Studierenden sowie der zuständigen Studienfachberatung/ERAMUS-Koordination unterzeichnet wird. Sofern sich Kurse vor Ort ändern, muss das Learning Agreement entsprechend aktualisiert werden. Weitere Informationen finden Sie in den FAQ-Einträgen zum Stichwort "Auslandsaufenthalte". Auslandsaufenthalte, Learning Agreement
Welche Bachelorstudiengänge kann ich am FTMK studieren?Informationen zu den Bachelorstudiengängen finden Sie unter: https://www.ftmk.uni-mainz.de/studium/b-a-studiengaenge/.B.A.-Studiengänge, Angebot
Ich benötige eine Leistungsbescheinigung nach § 48 BAföG. Wie gehe ich vor?Lassen Sie sich im Studienbüro Ihres Kernfaches einen BAföG-Report zum Nachweis ihrer bisher erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen ausstellen. In unserem Institut bekommen Sie diesen bei Ihrem Prüfungsmanagement. Wenn Sie Ihr eine E-Mail einschließlich Ihrer Matrikelnummer schicken, kann Ihnen der der Report per E-Mail an Ihren Studierendenaccount zugestellt werden

Für die Bestätigung des BAföG-Anspruches müssen 80 Leistungspunkte zum Ende des 4. Fachsemesters erbracht sein. Bitte beachten Sie, dass Sie die Bestätigung bereits am Anfang des vierten Semesters einholen können. Das Ende des vierten Semesters (meist der 31.3. bzw. 30.9.) ist lediglich der letzte Abgabetermin. Achten Sie darauf, die Unterlagen rechtzeitig zu organisieren und bedenken Sie, dass die Sprechstunden den Mitarbeitenden in der vorlesungsfreien Zeit in der Regel seltener stattfinden als während der Vorlesungszeit.

Falls Sie für das BAföG-Amt ein vorläufiges Abschlusszeugnis (Bestätigung Ihres Studienabschlusses) benötigen, wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt des Fachbereiches 05.

Das bisher praktizierte, zweischrittige Verfahren mittels Leistungsübersicht plus Bestätigung durch den BAföG-Beauftragten des jeweiligen Fachs auf dem rosa Formblatt 5 entfällt i.d.R. Sollten Sie im MA studierenden, sich im BA in unterschiedlichen Fachsemestern befinden, Auslands-BAföG beantragen oder beziehen, können andere Regeln gelten! Bitte halten Sie in diesen Fällen Rücksprache mit dem Studienbüro zum korrekten Ansprechpartner.
BAföG, Leistungsbescheinigung nach § 48
Ich habe eine Behinderung. Wo finde ich Hilfe? Welche Sonderregelungen kann ich in Anspruch nehmen?Ein breitgefächertes Hilfsangebot finden Sie bei der Servicestelle für barrierefreies Studieren. Je nach Art Ihrer Beeinträchtigung können Sie Nachteilsausgleiche wie bspw. Schreibzeitverlängerungen und/oder verlängerte Pausen einfordern. Bitte informieren Sie sich über die Möglichkeiten (erste Anlaufstelle ist das Studienmanagement) und nehmen Sie vor Antritt von Prüfungsleistungen auch Kontakt mit den Lehrenden auf.Behinderung, Studierende mit
Welche Beratungsangebote gibt es an der JGU?Auf der Homepage der Zentralen Studienberatung finden Sie unter Information und Beratung in der linken Navigation eine gute Übersicht zu den an der JGU vorhandenen Beratungseinrichtungen. Beratungsangebote an der JGU
Ich muss eine E-Mail schreiben. Welche Angaben sind für eine Bearbeitung meiner Frage im Studienbüro notwendig? Was sollte ich allgemein im Schriftverkehr im Hochschulbereich beachten?Das Studienbüro FTMK betreut momentan über 1.200 Studierende. Sie helfen uns und machen eine zeitnahe Bearbeitung möglich, wenn Sie...

  • in E-Mails immer Ihren Namen, ihre Matrikelnummer, das von Ihnen studierte Fach (Filmwissenschaft, Mediendramaturgie, Theaterwissenschaft, Kulturanthropologie/Volkskunde oder Medienkulturwissenschaft) sowie Ihre Fachsemester angeben. Des Weiteren, ob Sie dieses im Bachelor (Kern- oder Beifach) oder Master studieren und ggf. welche Prüfungsordnung für Sie gilt.

  • bei konkreten Fragen zu Modulen, Veranstaltungen oder Prüfungen immer den korrekten Titel angeben (z.B. „Modul 07 - Filmgenres“ statt lediglich „Modul 7“ oder „Filmgenres“; „PS. Medialität und Kultur - Jugendkulturen“ statt „Jugendkultur“ oder „Medialität und Kultur“).

  • das Semester angeben, in dem Sie das Modul gestartet bzw. die Veranstaltung besucht haben

  • den Kontext des Gesprächs beschreiben bzw. den vorherigen Mailverkehr der neuen E-Mail anhängen, falls sich Ihre E-Mail auf eine vorangegangenes Gespräch bzw. einen vorangegangenen E-Mailverkehr bezieht

  • prüfen, wer der richtige Ansprechpartner für Ihr Anliegen ist und Sie Ihre Anfragen nicht an mehrere Personen richten. Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihr Anliegen mehrere Personen betreffen könnte, schreiben Sie bitte nicht einzelne Mails, sondern setzen Sie den anderen Ansprechpartner CC, so dass dies für alle sichtbar ist.

  • wählen Sie einen aussagekräftigen Betreff für Ihre Nachricht, wahren Sie höfliche Umgangsformen und halten sich an die Regeln der deutschen Rechtschreibung!
Wir bemühen uns um eine schnelle Beantwortung Ihrer Mails, dennoch sollten Sie mit einer Bearbeitungsdauer von drei Werktagen rechnen. Schneller geht es, wenn Sie in unsere Sprechstunde kommen.
E-Mail-Verkehr
Wer kann mir bei Schreibproblemen helfen?Am Fachbereich 05 existiert die Schreibberatung PHILIS, die bei Fragen und Problemen rund um das wissenschaftliche Schreiben und auch bei Schreibblockaden helfen kann. Bitte nutzen Sie ebenfalls die Sprechstunden aller Dozierenden am FTMK, die Sie gerne unterstützen.

Hausarbeiten, Schreibprobleme, philis
Wer ist der/die zuständige Erasmus-Beauftragte meines Faches?Die zuständigen Erasmus-Beauftragten aller Fächer finden Sie hier.Erasmus, Beauftragte der Fächer
I’m an exchange student. How can I apply for classes?You can find all necessary information here. Please refer to us, the Studienbüro, your Studienfachberatung or your Erasmus counsellor if you have questions!Erasmus-students, course registration
Wie melde ich mich als Austauschstudierende*r (Incoming) für Veranstaltungen an?Sie finden alle notwendigen Informationen hier. Bitte wenden Sie sich bei Fragen an Ihr Studienbüro, Ihre Studienfachberatung oder Ihre/n Erasmus-Koordinator/in.Austauschstudierende, Incoming, Kursanmeldung
I’m an exchange student. How can I register for exams?Registering for exams has to be done in person at the Studienbüro, please come to see your Exam Manager Ms. Baier during her office hours and within the exam registration period.
Please note: Your participation in an exam usually has to be part of your Learning Agreement, which you have to arrange before registering for your classes! If you need certain requirements for your studies, please ask Ms. Baier if these are being met by the classes and exams you plan to take before applying!.
Wie melde ich mich als Austauschstudierende*r (Incoming) für Prüfungen an?Die Anmeldung Ihrer Prüfung(en) muss persönlich im Studienbüro FTMK erfolgen. Bitte kommen Sie während der Anmeldephase in die Sprechstunde Ihres Prüfungsmanagements.
Bitte beachten Sie: Die Prüfungsteilnahme sollte im Vorfeld abgesprochen und in Ihrem Learning Agreement festgehalten werden! Wenn Sie gewisse Voraussetzungen für Ihr Studium erfüllen müssen, erkundigen Sie sich bitte im Vorfeld, d.h. vor der Anmeldung, bei Ihrem Prüfungsmanagement, ob diese Voraussetzungen durch Ihre geplanten Lehrveranstaltungen und Prüfungen abgedeckt werden!
Austauschstudierende, Incoming, Prüfungsanmeldung
International studieren: Informationen für Outgoings und IncomingsDer Fachbereich 05 – Philosophie und Philologie bietet seinen Studierenden hervorragende Möglichkeiten, Auslandsaufenthalte in aller Welt zu absolvieren und heißt auch internationale Studierende herzlich willkommen! Informationen finden Interessierte unter www.philis.uni-mainz.de/international-studieren/.
Erasmus-Studierende, Incomings, Outgoings
Was ist bei einem Fachwechsel zu beachten?Wenn Sie Ihren bisherigen Studiengang nicht fortführen möchten, können Sie zum kommenden Semester einen Fachwechsel beantragen. Bitte kontaktieren zu Beratungszwecken zunächst die Studienfachberatung des Zielfaches, also des Fachs, in das Sie wechseln möchten! Ein Fachwechsel ist nicht während des laufenden Semesters möglich, sondern nur zum jeweils nächsten Semester innerhalb einer festgesetzten Frist). Bitte beachten Sie außerdem, dass Sie bei einem Fachwechsel innerhalb eines Mehrfachstudiengangs für sämtliche in Ihrem Studiengang enthaltenen Fächer (d.h. im Bachelor of Arts Kern- und Beifach) immer auf die aktuelle Version Ihrer Prüfungsordnung eingeschrieben werden. Auch innerhalb des integrierten Studienbereichs Kultur Theater Film ist ein Fachwechsel zwischen den Fächern Kulturanthropologie/Volkskunde, Theaterwissenschaft und Filmwissenschaft möglich.

Vorgehen bei einem Fachwechsel: Zunächst benötigen Sie zwei Leistungsübersichten, die Sie im Studienbüro Ihres Kernfaches erhalten. Mit einer Leistungsübersicht gehen Sie zur Studienfachberatung
Ihres neuen Faches, die Sie dann entsprechend der Leistungen aus Ihrem alten Studiengang mit einer Fachsemestereinstufung (Anrechnungsbescheid) in den neuen Studiengang einstuft. Diese Fachsemestereinstufung reichen Sie gemeinsam mit Ihren Bewerbungsunterlagen innerhalb der offiziellen Bewerbungsfrist für das neue Fach ein.
Nach dem erfolgreichen Fachwechsel reichen Sie den Antrag auf Anerkennung mit Ihrer zweiten Leistungsübersicht bei der Studienfachberatung ein. Nach Besprechung der Leistung bereitet die Studienfachberatung die Anerkennung vor und lässt dem Studienbüro Ihre Unterlagen zukommen. Dort werden die anerkannten Leistungen in JOGU-StINe eingetragen. Beachten Sie bitte, dass die Anerkennung Ihrer Leistungen ungefähr vier bis sechs Wochen dauern kann.
Weitere Informationen zum Bewerbungsverfahren, den Fristen und Abläufen finden Sie hier.
Fachwechsel
Welche Fremdsprachenkenntnisse sind für das Studium notwendig?Für das Bachelor- und Master-Studium der Fächer Kulturanthropologie/Volkskunde, Theaterwissenschaft, Filmwissenschaft oder Mediendramaturgie wird vorausgesetzt, dass Sie über ausreichende aktive und passive englische Sprachkenntnisse verfügen, die Sie zur Lektüre englischsprachiger Fachliteratur und zur Teilnahme an Lehrveranstaltungen in englischer Sprache befähigen. Ein Sprachtest ist hierfür nicht erforderlich. Das Anfertigen von schriftlichen Studienleistungen sowie von Prüfungsleistungen in englischer Sprache wird nicht gefordert. Darüber hinaus wird vorausgesetzt, dass Sie über aktive und passive Kenntnisse einer weiteren modernen Fremdsprache – oder Latein (in den Fächern Kulturanthropologie/Volkskunde und Theaterwissenschaft) – verfügen, die Sie zur Lektüre von Fachliteratur befähigen. Nähere Informationen finden Sie in den entsprechenden Prüfungsordnungen in den fachspezifischen Dokumenten des Bereichs Dokumente und Formulare auf dieser Homepage.Fremdsprachenkenntnisse
Wie melde ich mich als Frühstudierende*r für Lehrveranstaltungen an?
  • Das Veranstaltungsangebot der Fächer Filmwissenschaft, Mediendramaturgie, Theaterwissenschaft, Kulturanthropologie/Volkskunde sowie Medienkulturwissenschaft kann unter jogustine.uni-mainz.de im Vorlesungsverzeichnis des jeweiligen Semester eingesehen werden.

  • Für einen einfachen Ablauf füllen Sie bitte das Anmeldeformular für Frühstudierende des Instituts für Film-, Theater-, Medien- und Kulturwissenschaft aus. Vereinbaren Sie anschließend mit der Studienfachberatung Ihres Faches einen Beratungstermin und besprechen Sie gemeinsam Ihre Wunschveranstaltung(en).

  • Ihre Anmeldung zu den Lehrveranstaltungen schließen Sie, am besten persönlich, beim Lehrveranstaltungsmanagement im Studienbüro FTMK ab. Bitte melden Sie sich spätestens in der zweiten Vorlesungswoche an.
  • Frühstudierende, Hinweise für
    Woher bekomme ich ein Gutachten für Stipendien und ähnliches?Wenn Sie ein Gutachten von einem/einer Dozierenden benötigen, beachten Sie bitte folgende Hinweise:
    1) Wenn Sie ihre/n Gutachter/in nicht (aus einem Lehrveranstaltungskontext) bereits kennen, werden Sie bitte persönlich vorstellig, um das Gutachten anzufragen.
    2) Bringen Sie einen Lebenslauf und eine aktuelle Leistungsübersicht (diese erhalten Sie im Studienbüro) mit. Ohne diese Informationen fällt es einer für Sie fremden Person schwer, Ihnen ein ausreichendes und aussagekräftiges Schreiben zu erstellen.
    3) Nicht zuletzt, kalkulieren Sie bitte mindestens 2-3 Wochen Vorlaufzeit für die Erstellung eines Gutachtens ein und bedenken Sie die Verfügbarkeiten in der vorlesungsfreien Zeit.
    Gutachten, Stipendium
    Was sind Leistungspunkte (LP)?Für jedes erfolgreich abgeschlossene Modul wird eine bestimmte Anzahl von Leistungspunkten (auch Kreditpunkte oder Credits genannt) vergeben. Das Leistungspunktesystem ist ein formales System zur Beschreibung des quantitativen Studienaufwands auf der Grundlage der studentischen Arbeitsbelastung. Dabei richtet sich die Vergabe der Punkte nach den Regeln des European Credit Transfer and Accumulation Systems (ECTS). Die Anzahl der zu erwerbenden Leistungspunkte pro Modul spiegelt den durchschnittlichen studentischen Arbeitsaufwand wieder; dabei entspricht 1 Leistungspunkt ungefähr 30 Stunden studentischer Arbeitszeit. Zum Zeitaufwand zählen dabei sowohl die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen des Moduls als auch die Zeit, die zur Vor- und Nachbereitung des Lehrstoffs (Selbststudium) notwendig ist. Für einen dreijährigen Bachelor-Studiengang sind an der JGU in der Regel 180 Leistungspunkte vorgesehen, für einen zweijährigen Masterstudiengang 120. Wie viele Leistungspunkte den einzelnen Modulen zugeordnet sind, ist in der jeweiligen Prüfungsordnung festgelegt. Die Studierenden erhalten die Leistungspunkte, wenn die Module erfolgreich absolviert (also bestanden) wurden, unabhängig von der Benotung der Leistung. Diese Punkte spiegeln somit nur die Quantität der erbrachten Leistungen wieder; zur qualitativen Bewertung werden Noten vergeben. Leistungspunkte (LP)
    Ich benötige für das BAföG-Amt/die Anmeldung meiner B.A.-Arbeit/einen Auslandsaufenthalt etc. eine Leistungsübersicht. Woher bekomme ich diese?Zuständig ist das Prüfungsmanagement Ihres Kernfaches. In den Sprechzeiten vor Ort oder per E-Mail-Anfrage erhalten Sie dort eine Leistungsübersicht, bei Bedarf auch eine englischsprachige Version. Am besten nennen Sie bei der Anfrage den Verwendungszweck, da es leicht unterschiedliche Versionen des Dokuments gibt. Falls Sie für das BAföG-Amt ein vorläufiges Abschlusszeugnis (Bestätigung Ihres Studienabschlusses) benötigen, wenden Sie sich bitte an das Prüfungsamt des Fachbereiches 05.Leistungsübersicht
    Was bedeutet es, wenn ich Kurse im Rahmen der Anmeldung ranke bzw. priorisiere?s. auch „Wie erfolgt die Platzvergabe in Lehrveranstaltungen am FTMK?“
    Lehrveranstaltungen, die Sie im Rahmen der Anmeldung ranken bzw. priorisieren können, sind in so genannten Klein- oder Anmeldegruppen organisiert und inhaltlich teilweise deckungsgleich, so dass Sie i.d.R. zwischen verschiedenen Terminangeboten und/oder thematischen Angeboten wählen können. Wenn Sie nicht allen Angeboten eine Priorisierung zuordnen, sondern z.B. nur einen Termin auswählen und die verbleibenden ausschließen, kann es passieren, dass Sie in keinen der Kurse zugeordnet werden und keine Zusage erhalten. Der auf der Basis der Senatsrichtlinie zu teilnahmebeschränkten Lehrveranstaltung fußende Algorithmus, der in JOGU-StINe für die Zuteilung zu Lehrveranstaltung zuständig ist, kann aufgrund Ihrer Angaben dann keine Anmeldung vornehmen, obwohl Sie ggf. möglich wäre. Geben Sie daher allen Terminangeboten eine Priorität, sonst können Sie Ihren Studienfortschritt gefährden.
    Lehrveranstaltungsanmeldung, Prioritäten
    Was kann ich tun, wenn ich keinen Platz in meinem Wunschkurs erhalten habe?Je nachdem, in welcher Anmeldephase Sie sich befinden, nutzen Sie die nächste Anmeldephase und versuchen es erneut. Plätze in Lehrveranstaltungen werden in den verschiedenen Lehrveranstaltungsanmeldephasen kontinuierlich angepasst, so dass Sie regelmäßig in JOGU-StiNe nach freien Plätzen Ausschau halten sollten. Erst wenn Sie im Laufe der 3. Anmeldephase (läuft am letzten Tag der Phase bis 21 Uhr) KEINEN ERFOLG hatten, obwohl Sie sich um einen Platz bemüht haben, kommen Sie bitte auf uns zu. Unter besonderen Umständen (BAföG-Bezug, Pflege von Angehörigen und Kindern usw.) treten Sie bitte rechtzeitig mit dem Studienbüro in Kontakt.Lehrveranstaltung, keinen Platz erhalten
    Kann ich mit einem Tauschpartner der Kurs wechseln?Ja, dies ist unter gewissen Umständen möglich und bietet sich vor allem bei Kursen mit Kleingruppen (Kurs A, Kurs B, usw.) an. Kommen Sie dafür WÄHREND EINER DER ANMELDEPHASEN gemeinsam mit einer/einem* Tauschpartner*in WÄHREND DER SPRECHZEITEN des LEHRVERANSTALTUNGSMANAGMENTS ins Studienbüro. Der Tausch wird direkt vor Ort umgesetzt.Lehrveranstaltung, Tauschpartner
    Welche Masterstudiengänge kann ich am FTMK studieren?Informationen zu den Masterstudiengängen finden Sie unter: https://www.ftmk.uni-mainz.de/studium/master-studiengaenge/. Bitte achten Sie insbesondere auf die Semesterangabe unter Studienbeginn, denn nicht jeder Studiengang startet im Sommer- und Wintersemester!M.A.-Studiengänge, Angebot
    Was ist bei der Masterzulassung am FTMK zu beachten?Alle Angaben zu den Zugangsvoraussetzungen sind der jeweiligen Masterprüfungsordnung entnommen und dort im Detail nachzulesen. Sie finden alle Dokumente im Bereich "Dokumente und Formulare"

    Masterstudiengang Kulturanthropologie/Volkskunde
    Bewerben können sich Studierende entweder mit einem Nachweis eines Bachelorabschlusses im Fach Kulturanthropologie/Volkskunde oder in einem verwandten Fach (z.B. Theaterwissenschaft oder Filmwissenschaft im Studienbereich Kultur Theater Film, Europäische Ethnologie, Empirische Kulturwissenschaft, Populäre Kulturen, Historische Anthropologie, Cultural Anthropology, Social Anthropology) oder eines gleichwertigen Studienabschlusses an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland.

    Masterstudiengang Theaterwissenschaft
    Bewerben können sich Studierende entweder
    1. mit Nachweis eines Bachelorabschlusses im Fach Theaterwissenschaft oder in einem Fach mit kultur-, kunst-, medien-, literatur- oder theaterwissenschaftlichem Bezug (z.B. Kulturanthropologie/Volkskunde oder Filmwissenschaft im Studienbereich Kultur Theater Film) oder eines gleichwertigen Studienabschlusses an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland.
    oder
    2. a) mit dem Nachweis von Kenntnissen in Theatergeschichte und Aufführungsanalyse im Umfang
    von mindestens 11 LP.
    b) Kann ein Nachweis gem. Absatz 2) a) nicht erbracht werden, kann die Einschreibung
    unter der Auflage der Erbringung zusätzlicher Studien- und Prüfungsleistungen im Umfang von maximal 11 LP erteilt werden. In welchen Modulen die Leistungen zu erbringen sind, regelt der Prüfungsausschuss; diese Leistungen sind nicht Bestandteil der Masterprüfung. Wird die Auflage nicht innerhalb des ersten Studienjahres erfüllt, ist eine Fortführung des Studiums in der Regel nicht mehr möglich. Die Rückmeldung zum Folgesemester wird versagt.

    Masterstudiengang Filmwissenschaft
    Voraussetzung zum Studium ist der Bachelor im Kern- oder Beifach Filmwissenschaft im integrierten Mainzer Studienbereich Kultur/Theater/Film oder ein Studienabschluss in einem verwandten film-, kunst- oder medienwissenschaftlichen Fach mit mindestens 30 Kreditpunkten im Bereich Film, Fernsehen und Neue Medien an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland, der sich nicht wesentlich unterscheidet.

    Masterstudiengang Mediendramaturgie
    Voraussetzung zum Studium ist der Bachelor im Kern- oder Beifach Filmwissenschaft im integrierten Mainzer Studienbereich Kultur/Theater/Film oder ein Studienabschluss in einem verwandten film-, kunst- oder medienwissenschaftlichen Fach mit mindestens 30 Leistungspunkten im Bereich Film, Fernsehen und Neue Medien an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland, der sich nicht wesentlich unterscheidet. Studierende, die am FTMK Theaterwissenschaft oder Kulturanthropologie/Volkskunde im Kern- oder Beifach studiert haben, müssen, um diese Voraussetzung zu erfüllen, Kurse besucht haben, die ihnen für den Bereich Film, Fernsehen und Neuen Medien anerkannt werden können. Wenn Sie an der Aufnahme des M.A.-Studiengangs Mediendramaturgie interessiert sind, wenden Sie sich möglichst frühzeitig an die Studienfachberatung Ihres Faches, um zu klären, ob Sie die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen!

    Sofern das Bachelor-Abschlusszeugnis noch nicht vorliegt, müssen bis Bewerbungsschluss mindestens 135 Leistungspunkte nachgewiesen werden. Die Zulassung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass innerhalb des ersten Semesters des Masterstudiengangs ein Bachelorabschlusszeugnis vorgelegt wird, das die geforderten 30 Leistungspunkte vollständig nachweist.

    Masterstudiengang Medienkulturwissenschaft
    Voraussetzung für den Masterstudiengang „Medienkulturwissenschaft“ ist der Nachweis eines fachlich einschlägigen Bachelor‐Abschlusses in einem der im integrierten Mainzer Studienbereich Kultur Theater Film angebotenen grundständigen Bachelorstudiengänge Filmwissenschaft, Theaterwissenschaft oder Kulturanthropologie/Volkskunde im Kern‐ oder Beifach ODER in
    einem vergleichbaren Studienfach medien‐, kultur‐ oder gesellschaftswissenschaftlicher Ausrichtung mit mindestens 30 LP im Bereich
    Medienkulturwissenschaft an einer Hochschule in Deutschland oder im Ausland.

    Info: Die expliziten fachspezifischen Zugangsvoraussetzungen für die Masterstudiengänge des FTMKs entnehmen Sie bitte der jeweiligen Prüfungsordnung, die Sie unter fachspezifische Dokumente finden. Weitere Informationen zu den Masterstudiengängen finden Sie unter: https://www.ftmk.uni-mainz.de/studium/master-studiengaenge/
    M.A.-Studiengänge, Zulassung
    Wie gehe ich mit E-Mails/Systemnachrichten im Uni-Account und in JOGU-StINe um?Im Laufe Ihres Studiums bekommen Sie zu verschiedenen Gelegenheiten Info-Mails aus dem Studienbüro oder auch von Ihren Lehrenden. Der Versand erfolgt auf verschiedenen Wegen, bspw. als Nachricht über den Moodle-Kurs, JOGU-StINe oder als E-Mail an Ihren Uni-Account (beachten Sie hierzu auch die Informationen des ZDV).
    Alle Nachrichten, die Ihnen über JOGU-StINe zugesandt werden, werden automatisch an Ihre JGU-Mailadresse weitergeleitet. Sie können sich diese Nachrichten auch an eine private E-Mailadresse weiterleiten lassen. Wie das geht erfahren Sie auf der Webseite des ZDV:

    Welche Einstellung Sie auch wählen, Sie sind in jedem Falle verpflichtet die verschiedenen Nachrichten- und E-Mail-Konten zur Kenntnis zu nehmen. Über alle vorgenannten Kanäle werden wichtige und teilweise rechtlich bindende Informationen an Sie verschickt.
    E-Mails, Systemnachrichten, Uni-Account, JOGU-StINe, JGU-Messagecenter
    Was ist ein Modul?Bei Modulen handelt es sich um thematisch und zeitlich aufeinander abgestimmte, in sich abgeschlossene Lehreinheiten, die zu einem festgelegten inhaltlichen Lernziel bzw. zur Vermittlung bestimmter Kompetenzen führen. Die Moduldauer erstreckt sich in der Regel über ein oder zwei Semester. Module beinhalten verschiedene Lehr- und Lernformen, wie z.B. Vorlesungen, Übungen, Praktika usw., und sie schließen in der Regel mit einer Modulprüfung ab, die sich auf die Inhalte der dem jeweiligen Modul zugrunde liegenden Lehrveranstaltungen bezieht. Alle Informationen zu den einzelnen Modulen Ihres Studienfaches (Moduldauer, Arbeitsaufwand, Leistungspunkte, etc.) können Sie den jeweiligen Modulhandbüchern entnehmen. Module
    Was ist ein Modulhandbuch?In Modulhandbüchern erhalten Sie detaillierte Informationen zu den in Ihrer Prüfungsordnung ausgewiesenen Modulen und den enthaltenen Lehrveranstaltungen. So werden etwa Dauer, Leistungspunkte, Prüfungsart, Voraussetzungen, Lernergebnis, Arbeitsaufwand, Lernformen und Inhalte näher beschrieben.Modulhandbuch
    Was ist ein Modulsemester?Dieser Begriff begegnet Ihnen zum Beispiel in den integrierten Kernfachmodulen 01-04, also in Modulen, die eine Dauer von 2 Semestern haben. Die Dauer von zwei Semestern ergibt sich daraus, dass manche Veranstaltungen dieser Module standartmäßig nur im Sommersemester und manche nur im Wintersemester angeboten werden, Sie also grundsätzlich mindestens zwei Semester benötigen, um dieses Modul abschließen zu können. Wenn Sie das Modul studieren, wie es in Studienverlaufsplan und Modulhandbuch ausgewiesen ist, besuchen Sie somit einige Kurse im 1. Semester der Modullaufzeit von zwei Semestern (1. Modulsemester) und andere Kurse im 2. Semester der Modullaufzeit (2. Modulsemester).
    „Prüfung nach Abschluss beider Modulsemester“ bedeutet somit, dass Sie alle Kurse erfolgreich abgeschlossen haben müssen, wenn Sie die Prüfung anmelden und ablegen möchten. Bei einer „Prüfung nach dem 1. Modulsemester“ erfolgt die Prüfung nach dem erfolgreichen Besuch der Veranstaltungen, deren Besuch laut Studienverlaufsplan und Modulhandbuch in einem gemeinsamen Semester vorgesehen ist.
    Modulsemester
    Wo finde ich Informationen zu den geforderten NC-Werten meines Studienfaches?Die NC-Werte der letzten Jahre für die Bachelor-Studiengänge finden Sie hier. Für die Master-Studiengänge finden Sie die entsprechenden Informationen auf dieser Seite.NC-Werte
    Woher weiß ich, nach welcher Prüfungsordnung (PO) ich studiere?Am FTMK gibt es in den Bachelor-Studiengängen derzeit zwei verschiedene gültige Kern- und Beifach-Prüfungsordnungen pro Fach, wobei eine aus dem Jahr 2011 stammt und die andere aus 2016. Ebenso gibt es ab dem WiSe 19/20 zwei gültige Master-Prüfungsordnungen für alle MA-Studiengänge, wobei die ältere aus dem Jahr 2011/2012 und die andere aus 2019 stammt.

    Die aktuelle Bachelor-Prüfungsordnung aus dem Jahr 2016 gilt für all jene,

    • die zum Wintersemester 2016/17 oder später ihr Studium aufgenommen haben;

    • sowie diejenigen, die im Wintersemester 2016/17 oder später einen Fachwechsel vorgenommen haben, egal ob in Ihrem Kern- oder Beifach.


    Die aktuelle Master-Prüfungsordnung aus dem Jahr 2019 gilt nur für alle Studierenden,
  • die zum Wintersemester 2019/20 oder später ihr Studium aufnehmen werden oder aufgenommen haben;

  • sowie diejenigen, die im Wintersemester 2019/20 oder später einen Fachwechsel vorgenommen haben

  • FÜR ALLE ANDEREN MASTERSTUDIERENDEN GILT DIE PRÜFUNGSORDNUNG VON 2011.

    Sofern Sie also Informationen suchen, sollten Sie immer darauf achten, ob diese sich auf die von Ihnen studierte Prüfungsordnung beziehen. Vorsicht bei der Google-Suche und veralteten Ergebnissen, die nicht mehr für Sie gelten! Nutzen Sie das Informationsangebot direkt auf unserer Homepage, dort sind alle Informationen für Studierende der einzelnen Prüfungsordnungen mit den jeweiligen Jahreszahlen gekennzeichnet.
    Prüfungsordnung (PO)
    Muss ich mich zum Pflichtpraktikum anmelden?Ja. Für Bachelor-Studierende gilt: Die Anmeldung zum Pflichtpraktikum erfolgt in JOGU-StINe. Sie kann vor, während oder nach dem absolvierten Praktikum erfolgen. Zusätzlich müssen Sie sich, nachdem Sie das Praktikum absolviert haben, zu der im selben Modul angebotenen Übung anmelden und diese besuchen. Hier müssen Sie auch die Praktikumsvereinbarung gemeinsam mit Ihrem Praktikumsbericht abgeben. Den Vordruck finden Sie in den fachspezifischen Dokumenten.

    Master-Studierende der Filmwissenschaft melden sich ebenfalls über JOGU-StINe für ihr externes Berufspraktikum an und geben die Praktikumsvereinbarung mit dem Praktikumsbericht ab. Bitte informieren Sie sich über den Umfang des Praktikums in der Prüfungsordnung Ihres Faches bzw. im entsprechenden Beitrag in diesen FAQ. Sie finden die Ordnungen im Bereich Dokumente und Formulare auf dieser Homepage.
    Pflichtpraktikum, Anmeldung
    Welchen zeitlichen Umfang muss das Pflichtpraktikum haben?Die Dauer Ihres Praktikums ist abhängig von Ihrem Studiengang und der Prüfungsordnung, auf der Sie eingeschrieben sind. Für Studierende, die ihr Studium zum WiSe 16/17 und später aufgenommen haben oder ab dem WiSe 16/17 einen Fachwechsel vorgenommen haben, gelten die Prüfungsordnungen von 2016.

    B.A.-Studiengänge:
    Für Studierende, die auf der Prüfungsordnung von 2011 eingeschrieben sind, gilt:

    Bachelor Kernfach Theaterwissenschaft (Modul 07-2): 180 Stunden
    Bachelor Kernfach Filmwissenschaft/Mediendramaturgie (Modul 08-2): 160 Stunden
    Bachelor Kernfach Kulturanthropologie/Volkskunde (Modul 09): 160 Stunden

    Für Studierende, die auf der Prüfungsordnung von 2016 eingeschrieben sind, gilt:
    Bachelor Kernfach Theaterwissenschaft (Modul 07-2): 180 Stunden
    Bachelor Kernfach Filmwissenschaft/Mediendramaturgie (Modul 08-2): 180 Stunden
    Bachelor Kernfach Kulturanthropologie/Volkskunde (Modul 09): 240 Stunden

    M.A.-Studiengang PO 2011:
    Master Filmwissenschaft (Modul IV): 480 Stunden

    Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung über JOGU-StINe notwendig ist und Sie eine Praktikumsvereinbarung benötigen. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre Studienfachberatung.
    Pflichtpraktikum, Dauer
    Wozu benötige ich die Praktikumsvereinbarung und wie wird diese ausgefüllt?Bitte klären Sie vor dem Pflichtpraktikum mit dem jeweils zuständigen Lehrenden ab, welche Institutionen für ein Praktikum in Frage kommen.
    In der Filmwissenschaft/Mediendramaturgie ist die Studienfachberatung, zuständig, in der Theaterwissenschaft der/die Lehrende der Ü. Kultur- und Medienpraxis (Modul 07-2) und in der Kulturanthropologie/Volkskunde die Lehrende der Berufspraktischen Übung. Lassen Sie die Praktikumsvereinbarung abzeichnen, den Vordruck finden Sie unter den fachspezifischen Dokumenten.
    Am Ende Ihres Praktikums bestätigt Ihnen die jeweilige Institution das erfolgreiche Absolvieren auf dem Formular. Dieses geben Sie gemeinsam mit dem Praktikumsbericht ab.
    Pflichtpraktikum, Praktikumsvereinbarung
    Wie erfolgt die Platzvergabe in Lehrveranstaltungen am FTMK?Grundlage der Vergabe von Kursplätzen am FTMK ist die Senatsrichtlinie über den Zugang zu teilnahmebeschränkten Lehrveranstaltungen. Zur Sicherstellung des funktionierenden Lehrbetriebs müssen kapazitäre Beschränkungen in Lehrveranstaltungen vorgenommen werden. Um allen Studierenden einen regulären Lehrveranstaltungsbesuch ermöglichen zu können, werden immer so viele Kurse eines Typs wie nötig angeboten. Das Studienbüro beobachtet das studentische Anmeldeverhalten sehr genau. Die Platzanzahl in den Lehrveranstaltungen wird während der verschiedenen Anmeldephasen immer wieder angepasst. Halten Sie also während der Anmeldephasen in JOGU-StiNe kontinuierlich nach freien Plätzen Ausschau. Erst wenn Sie im Laufe der 3. Anmeldephase (die i.d.R. am letzten Tag bis 21 Uhr läuft) KEINEN ERFOLG hatten, obwohl Sie sich um einen Platz bemüht haben, kommen Sie bitte auf uns zu.

    Bitte beachten Sie, dass Sie kein Anrecht auf die Wahl einer bestimmten Veranstaltung haben, sondern nur ein Anrecht darauf, einen Kurs dieses Typs besuchen zu können, wenn dies Ihrem vorgesehenen Studienverlauf (s. Eintrag Prioritätsschema) entspricht: Beispielsweise garantieren wir Ihnen, dass Sie zu Beginn des Studiums einen „Lektürekurs“ besuchen können, allerdings haben Sie kein Anrecht darauf, frei zwischen Kurs A, B oder C zu wählen. Durch Priorisieren von Kursen und die Option des Kurstauschs haben Sie aber die Möglichkeit, die Zuteilung der Plätze zu beeinflussen. Sollten Sie besondere Gründe wie z.B. den Bezug von BAföG, Kinderbetreuung o.ä. (s. entsprechende Einträge) geltend machen können, die die Zuteilung zu einem bestimmten Kurs nötig machen, teilen Sie uns dies bitte mit.
    Platzvergabe, Lehrveranstaltungen
    Wer ist die zuständige Studienfachberatung meines Faches?Die Studienfachberatung aller Fächer des FTMK finden Sie hier.Studienfachberatung
    Was ist ein Studienverlaufsplan?Im Studienverlaufsplan ist geregelt, zu welchem Zeitpunkt Sie Kurse besuchen müssen, wenn Sie in der Regelstudienzeit Ihr Studium beendet möchten. Wenn Sie Bafög beziehen, ist es i.d.R. notwendig, sich an diesen Plan zu halten. Um den Studienverlaufsplan lesen zu können, legen Sie sich am besten Ihre Prüfungsordnung oder das Modulhandbuch daneben. Alle genannten Dokumente finden Sie unter Dokumente und Formulare. Studienverlaufsplan
    Was ist beim Übergang vom Bachelor- in den Masterstudiengang zu beachten?Absolventen eines B.A.-Studiengangs des Instituts für Film-, Theater-, Medien- und Kulturwissenschaft können ein M.A.-Studium in allen fünf Fächern aufnehmen, wobei für
    das M.A.-Studium Filmwissenschaft als auch für das das M.A.-Studium Mediendramaturgie der Nachweis von 30 Leistungspunkten (LP) im Bereich Film, Fernsehen und Neue Medien notwendig ist. Das bedeutet, dass Sie bereits während Ihres B.A.-Studiums Kurse in diesem Bereich absolvieren müssen, die Ihnen anerkennt werden können. Wenn Sie an einem Übergang in einen der M.A.-Studiengänge Filmwissenschaft oder Mediendramaturgie interessiert sind, wenden Sie sich möglichst frühzeitig an die entsprechenden Studienfachberatungen! Weitere Informationen zu den M.A.-Studiengängen unseres Instituts finden Sie hier. Informationen zu bundesweiten Anschlussoptionen auf Masterebene erhalten Sie über die Alumni-Netzwerke der Fächer und bei den jeweiligen Studienfachberatungen.

    Bei den M.A.-Studiengängen des FTMK handelt es sich um konsekutive Master, d.h. dass diese Studiengänge inhaltlich auf dem Bachelor aufbauen. In konsekutiven Studiengängen zählt das Masterstudium nicht als Zweitstudium.
    Die Bewerbung für einen Masterstudiengang ist bereits möglich, wenn Sie das Bachelorstudium noch nicht abgeschlossen haben, jedoch bereits 135 LP vorweisen können. Möchten Sie diese Möglichkeit des Übergangs nutzen, lassen Sie sich bitte beim Studienmanagement beraten. Nur wenn Sie sicher sagen können, dass Sie Ihren Bachelorabschluss innerhalb des ersten Fachsemesters im Masterstudiengang erreichen werden (Abgabe der Arbeit, Korrekturfristen, mündliche Abschlussprüfung mit einkalkuliert), sollten Sie diese Möglichkeit in Betracht ziehen. Nähere Auskünfte zu den allgemeinen Bewerbungsmodalitäten finden Sie in der facherübergreifenden Masterprüfungsordnung sowie den fachspezifischen Prüfungsordnung im Bereich "Dokumente und Formulare".
    Übergang B.A.–M.A.
    Urlaubssemester/BeurlaubungEine Beurlaubung ist möglich, wenn das Studium aus einem wichtigen Grund für einen kurzen Zeitraum unterbrochen und danach regulär fortgesetzt werden soll. Gründe könnten z.B. sein: Erkrankung, Pflege eines nahen Angehörigen, Mutterschafts- und Erziehungszeiten, Auslandsstudium oder Praktikum, sofern nicht in der Prüfungsordnung vorgeschrieben, Finanzierung des Studiums oder Mitwirkung in Gremien der Universität Mainz. Welche Fristen Sie beachten müssen, wie das Verfahren abläuft und welche Konsequenzen eine Beurlaubung für Sie hat, erfahren Sie detailliert hier. Sollten Sie ein Urlaubssemester einlegen wollen, besprechen Sie dies zuvor unbedingt mit Ihrem Prüfungsmanagement. Dies gilt insbesondere dann, wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie sich in einem Wiederholungsversuch einer Prüfung befinden, denn dann ist grundsätzlich keine Beurlaubung möglich.Urlaubssemester, Beurlaubung
    Ich möchte eine*n Bekannte*n damit beauftragen Auskünfte und/oder Dokumente an meiner statt abzuholen bzw. studienbezogene Verwaltungsakte für mich zu erledigen. Wo finde ich eine Vorlage für eine Vollmacht? Wenn Sie eine andere Person mit der Einholung von Auskünften und/oder Dokumenten bzw. der Erledigung eines studienbezogenen Verwaltungsaktes beauftragen möchten, stellen Sie dieser Person bitte eine Vollmacht aus. Eine Vorlage für eine Vertretungsvollmacht finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass die Vollmacht nur in Verbindung mit der Kopie eines Ihrer Lichtbildausweise gültig ist!Vollmacht
    Wie melde ich mich zu einer Modulprüfung an?Wenn Sie im Rahmen einer Lehrveranstaltung oder eines Moduls eine Prüfung absolvieren möchten, müssen Sie sich dafür in der Prüfungsanmeldephase explizit im Webportal JOGU-StINe an- bzw. abmelden. An- und Abmeldungen sind außerhalb der Prüfungsanmeldephasen nicht möglich. Auch für Wiederholungsprüfungen müssen Sie sich in JOGU-StINe anmelden (beachten Sie auch den FAQ-Eintrag zu Wiederholungsprüfungen). Für die verbindliche Anmeldung zu Prüfungen benötigen Sie eine TAN (Transaktionsnummer). Bitte bewahren Sie Ihren persönlichen TAN-Block, der Ihnen zu Beginn des Studiums ausgestellt wurde, sorgfältig auf.

    Bitte beachten Sie, dass ab dem Sommersemester 2019 am FTMK ausnahmslos die universitätsweite Prüfungsanmeldephase gilt. Die erweiterten Anmeldephasen für die BA/MA-Studiengänge je nach Prüfungsarten entfallen. Sie finden alle Termine jederzeit im Bereich Fristen| Termine

    Wer sich nicht fristgerecht zu den Prüfungen anmeldet, darf nicht daran teilnehmen. Sollten Sie aus technischen Gründen die Prüfungsanmeldung in JOGU-StINe nicht durchführen können, müssen Sie sich innerhalb der jeweiligen Anmeldephase per E-Mail oder telefonisch im Studienbüro melden.

    Prüfung, Anmeldung
    Was ist der Unterschied zwischen einer Leistung zur aktiven Teilnahme und der regelmäßigen Teilnahme? Was ist der Unterschied einer Studienleistung und einer Prüfungsleistung?Leistungen zur aktiven Teilnahme in einer Lehrveranstaltung werden vom Veranstaltungsleiter bzw. der Veranstaltungsleiterin in der ersten Sitzung bekannt gegeben. Sie sind - ebenso wie Studienleistungen - Voraussetzung für die Anmeldung zu einer Prüfung. Als Leistungen für die aktive Teilnahme können z.B. gelten:

    • Referat (15-30 Minuten)

    • Textmoderation

    • Protokoll (bis zu 2 Seiten)

    • Kurztest (15 Minuten, Lernfortschrittskontrolle)

    • Buchbesprechung

    • Exkursionsbericht (bis zu 2 Seiten)

    • Empirische Aufgabe (Vorstellung in 15-20 Minuten)

    • Posterpräsentation (bis 15 Minuten)

    • Diskussion der Pflichtlektüre

    • oder andere Leistungen in vergleichbarem Umfang.


    • die regelmäßige Teilnahme ("Anwesenheitspflicht") ist als Vorrausetzung der aktiven Teilnahme zu sehen und bedeutet, dass Sie regelmäßig im Kurs anwesend sind und max. zweimal Fehlen dürfen, um die Teilnahme am Kurs noch bestätigt zu bekommen . Wenn Sie nicht regelmäßig teilnehmen, können Sie die Leistungen zur aktiven Teilnahme nicht erbringen und werden vom Dozierenden inaktiv gesetzt - in Konsequenz müssen Sie den Kurs wiederholen. Bitte beachten Sie, dass die regelmäßige Teilnahme nicht in Vorlesungen greift.

    Eine Studienleistung gilt als Bestandteil der Teilnahme an einer Lehrveranstaltung und muss während der Vorlesungszeit erbracht werden. Sie kann benotet oder unbenotet sein. Das Bestehen ist Voraussetzung für die Teilnahme an einer Modulprüfung. Studienleistungen dienen der individuellen Leistungskontrolle, die Bewertung geht nicht in die Modulnote ein.
    Eine Modulprüfung besteht grundsätzlich aus einer Prüfungsleistung, die sich auf die Stoffgebiete aller Lehrveranstaltungen des Moduls erstreckt und schließt das Modul ab. Die Note der Prüfungsleistung wird in die Abschlussnote des Studiengangs eingerechnet. Beachten Sie bitte, dass Sie sich in JOGU-StINe für die Modulprüfungen, nicht aber für die Studienleistungen und die Leistungen zur aktiven Teilnahme anmelden müssen.
    Leistungsnachweise, Unterschiede, Prüfungsleistung, Studienleistung, aktive Teilnahme, regelmäßige Teilnahme
    Ich habe eine Anmeldephase zu Prüfungen verpasst. Was geschieht nun?Wer sich nicht fristgerecht zu den Prüfungen anmeldet, darf nicht daran teilnehmen. Vor allem wenn Sie sich im Wiederholungsversuch befinden ist die Prüfungsanmeldung immens wichtig, denn in diesem Fall sind Sie prüfungsrechtlich verpflichtet die Prüfung zu wiederholen, sobald sie wieder angeboten wird (i.d.R. im Folgesemester). Sollten Sie aus technischen Gründen die Prüfungsanmeldung in JOGU-StINe nicht durchführen können, müssen Sie sich innerhalb der jeweiligen Anmeldephase per E-Mail oder telefonisch im Studienbüro melden, damit wir Ihnen noch rechtzeitig helfen können.

    Wenn Sie eine Prüfung nicht anmelden, bedeutet das i.d.R. /strong> nicht, dass Sie den dazugehörigen Kurs wiederholen müssen. Ein neuerlicher Besuch der Lehrveranstaltung ist nicht notwendig und auch nicht möglich, sofern Sie nicht vom jeweiligen Dozenten „inaktiv“ gesetzt wurden (lesen Sie dazu auch den FAQ-Eintrag "Was bedeutet 'inaktiv'?"). Problemlos können Sie die Prüfungsleistung zu einem späteren Zeitpunkt erbringen (siehe dazu den FAQ-Eintrag „Muss ich mich zwangsläufig im gleichen Semester für die Modulprüfung anmelden, in dem ich die Veranstaltung(en) dieses Moduls besucht habe?“). Dazu melden Sie sich einfach in der nächsten Prüfungsanmeldephase für die betreffende Prüfung an.
    Prüfung, Anmeldephase verpasst
    Muss ich mich zwangsläufig im gleichen Semester für die Modulprüfung anmelden, in dem ich die Veranstaltung(en) dieses Moduls besucht habe?Grundsätzlich sieht Ihre Prüfungsordnung vor, dass Sie sich zur Modulprüfung anmelden sollen, sobald Sie alle Studienleistungen des entsprechenden Moduls erbracht haben. Sollte Sie allerdings im laufenden Semester zu viel zu tun haben, können Sie die Prüfungsleistung auch zu einem späteren Zeitpunkt erbringen. Die Prüfung ist in diesem Fall in JOGU-StINe mit dem Kürzel "WDH" gekennzeichnet.

    Die Anmeldung erfolgt dann in der Prüfungsanmeldephase des entsprechenden Semesters, in dem Sie die Prüfung ablegen möchten.
    Wählen Sie hierzu in JOGU-StINe unter "Prüfungen" das Semester aus, in dem Sie das Seminar besuchten. Eine Prüfungswiederholung wird i. d. R. im Folgesemester angeboten. Bei Fragen wenden Sie sich bitte in den Sprechstunden an Ihr Prüfungsmanagement. Sollte Ihnen die gesuchte Prüfung in JOGU-StINe nicht angezeigt werden, wenden Sie sich bitte ebenfalls unbedingt innerhalb der jeweiligen Anmeldephase per E-Mail oder telefonisch an das Studienbüro.

    Ein neuerlicher Besuch der Lehrveranstaltung ist nicht notwendig und auch nicht möglich, sofern Sie nicht vom jeweiligen Dozenten „inaktiv“ gesetzt wurden (lesen Sie dazu auch den FAQ-Eintrag "Was bedeutet 'inaktiv'?"). Anders verhält sich dies bei Wiederholungsprüfungen. Sobald Sie in der Originalprüfung durchgefallen sind, müssen Sie die Prüfung bei nächster Gelegenheit wiederholen. Weitere Informationen finden Sie im FAQ-Eintrag "Wiederholungsprüfung (WDH)".
    Prüfung, Schieben einer Prüfung, Modulprüfung
    Wann erfahre ich meine Prüfungstermine?Die Prüfungstermine werden ungefähr einen Monat vor der jeweiligen Prüfungsanmeldephase in JOGU-StINe veröffentlicht. Meist liegen sie in der letzten Vorlesungswoche und der ersten Woche der vorlesungsfreien Zeit. Bitte sehen Sie von individuellen Anfragen im Studienbüro ab. Die Termine von Wiederholungsprüfungen bzw. die Abgabetermine von Wiederholungshausarbeiten finden Sie in JOGU-StINe unter Prüfungsanmeldung im Semester Ihres Veranstaltungsbesuchs.Prüfung, Termine
    Wie kann ich mich von Modulprüfungen abmelden?Wenn Sie feststellen, dass Sie an einer Prüfung, zu der Sie sich angemeldet hatten, doch nicht teilnehmen können oder wollen, sollten Sie sich noch während der Prüfungsanmeldephase wieder abmelden. Versäumen Sie die rechtzeitige Abmeldung und Sie nehmen nicht an der Prüfung teil, zählt dies als Fehlversuch und der unter "Wiederholungsprüfung (WDH)" beschriebene Prozess wird in Gang gesetzt.
    Lediglich in begründeten Einzelfällen (bspw. bei einer Erkrankung) besteht nach der Prüfungsanmeldephase die Möglichkeit, von einer Prüfung zurückzutreten. Näheres dazu wird unter der Frage "Wie kann ich von einer Prüfung zurücktreten, zu der ich mich bereits angemeldet habe?" erläutert. Falls Sie Rückfragen haben, stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen des Studienbüros in den Sprechzeiten gerne zur Verfügung.
    Prüfung, Abmeldung
    Wiederholungsprüfung (WDH)Sie müssen sich selbständig für Wiederholungsprüfungen anmelden, sobald die Wiederholung der Prüfung angeboten wird! Eine Wiederholung ist grundsätzlich zweimal möglich. Die Anmeldung erfolgt in der Prüfungsanmeldephase. Wählen Sie hierzu in JOGU-StINe unter "Prüfungen" das Semester aus, in dem Sie die dazugehörige Lehrveranstaltung besucht haben. Eine Prüfungswiederholung wird i. d. R. im Folgesemester angeboten und ist mit dem Kürzel "WDH" gekennzeichnet. Bei Fragen wenden Sie sich bitte in den Sprechstunden an Ihr Prüfungsmanagement. Sollte Ihnen die gesuchte Prüfung in JOGU-StINe nicht angezeigt werden, wenden Sie sich bitte ebenfalls unbedingt innerhalb der jeweiligen Anmeldephase per E-Mail oder telefonisch an das Studienbüro.

    Bei Hausarbeiten ist nach der Anmeldung zur Wiederholungsprüfung ein neues Thema mit dem Dozierenden abzusprechen.

    Achtung: Werden Fristen für die Anmeldung zur Wiederholung von Prüfungen versäumt, gelten die versäumten Prüfungen erneut als nicht bestanden (Fehlversuch). Im Falle einer krankheitsbedingten Prüfungsunfähigkeit (siehe im entsprechenden FAQ-Eintrag) benötigen Sie eine ärztliche Bestätigung auf dem Formblatt der JGU, das Sie dem Studienbüro vorlegen. Dann bekommen Sie keinen Fehlversuch angerechnet.
    Prüfung, Wiederholungsprüfung
    Wie kann ich von einer Prüfung zurücktreten, zu der ich mich bereits angemeldet habe?

    Wie kann ich eine Schreibzeitverlängerung für eine Hausarbeit erhalten?
    Grundsätzlich ist an dieser Stelle zwischen verschiedenen Vorgängen zu unterscheiden:
    a) Prüfungsrücktritt
    aa) Bei angemeldeten Arbeiten: Schreibzeitverlängerung
    ab) Bei angemeldeten Klausuren/mündl. Prüfungen: "Nullversuch" und erneute Anmeldung zum nächstmöglichen Termin
    b) Abmeldung von einer Prüfung nach Ende der Prüfungsanmeldephase

    Ein Prüfungsrücktritt ist nach Ablauf der Prüfungsanmeldephase nur möglich, wenn Sie einen der anzuerkennenden Gründe, die auf der Homepage des Prüfungsamtes aufgeführt sind, geltend machen können.

    Eine Schreibzeitverlängerung kommt immer dann in Betracht, wenn es sich bei der Prüfung um eine von Ihnen zu einem bestimmten Thema anzufertigende Arbeit (bspw. Hausarbeit oder Essay) handelt. Da das Thema bereits an Sie ausgegeben wurde, erhalten Sie i.d.R. im Umfang Ihres vorgelegten Attests (Vorlage s. unten) eine Verlängerung der Schreibzeit. Bitte reichen Sie dieses Attest beim Studienmanagement ein.

    Bei Klausuren und mündl. Prüfungen hat der Rücktritt zur Folge, dass Sie einen sog. "Nullversuch" hatten, sprich es bleiben Ihnen weiterhin drei Prüfungsversuche. Sie sind aber verpflichtet, die Prüfung anzumelden und zu absolvieren, sobald sie ein nächstes Mal angeboten wird (i.d.R. im Folgesemester).

    Generell gilt, dass der Rücktritt von einer Prüfung bzw. die Erforderlichkeit einer Schreibzeitverlängerung unverzüglich, also i.d.R. vor dem Prüfungs-/Abgabetermin per E-Mail, Brief, Telefonat oder Fax im Studienbüro FTMK anzuzeigen ist. Außerdem muss das Attest der JGU für den Krankheitsnachweis vom Arzt ausgefüllt vorgelegt werden. Dieses muss spätestens drei Tage nach dem Prüfungs-/Abgabetermin im Studienbüro abgegeben werden. Beachten Sie, dass eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nicht ausreichend ist!

    Die Abmeldung von einer Prüfung nach Ende der Prüfungsanmeldephase ist i.d.R. nicht möglich. Lediglich bei einem Fachwechsel, einer Exmatrikulation oder einem Hochschulwechsel kommt eine Abmeldung infrage. Die Gründe für die Abmeldung sind nachzuweisen. Einzelheiten sind immer im Studienbüro oder Prüfungsamt zu klären.

    ACHTUNG: Ihr Abschlussmodul wird vom Prüfungsamt des Fachbereichs 05 betreut. Bitte reichen Sie daher Atteste für sämtliche Prüfungen in Ihrem Abschlussmodul bei der zuständigen Mitarbeiterin im Prüfungsamt und nicht im Studienbüro FTMK ein. Vergewissern Sie sich bitte (per Mail oder telefonisch), ob Ihr Attest tatsächlich eingegangen ist. Weitere Informationen finden Sie auf dieser Homepage des Prüfungsamtes des Fachbereichs 05.
    Prüfungsrücktritt, Schreibzeitverlängerung, Krankheit, Erkrankung
    Kann ich eine bestandene Prüfung eines Moduls zur Notenverbesserung wiederholen?Nein, eine einmal bestandene Prüfung kann nicht wiederholt werden.Prüfungswiederholung, Note verbessern
    In JOGU-StINe ist meine Prüfung mit WDH bezeichnet, warum ist das so?Prüfungen, die mit WDH gekennzeichnet sind, finden bereits zum zweiten Mal statt. Folglich hat bereits in einem vorherigen Semester zum einen die erste Prüfungsmöglichkeit und zum anderen die dazugehörige Veranstaltung stattgefunden. Zu einer mit WDH gekennzeichneten Prüfung müssen sich Studierende anmelden, die Ihren Erstversuch nicht bestanden haben. Darüber hinaus können sich Studierende anmelden, die die Veranstaltung bereits besucht haben, sich bislang aber noch nicht zur Prüfung angemeldet haben (Erstversuch). Im Zeugnis der letztgenannten Gruppe wird diese Bezeichnung nicht sichtbar.Prüfungswiederholung, WDH
    JOGU-StINe-Kalender zeigt scheinbar falsche Prüfung anSobald Sie sich zu einem Modul anmelden, erscheinen alle dazugehörigen Prüfungen im Kalender, unabhängig davon, ob Sie sich für diese angemeldet haben oder nicht. Eine Übersicht zu Ihren Prüfungen und Prüfungsanmeldungen finden Sie unter der Rubrik „meine Prüfungen“.Prüfungen, Kalender
    JOGU-StINe-Kalender zeigt eine Prüfung in Modul 05Wenn Sie Kernfachstudierende/r sind, müssen Sie in Modul 05 keine Modulabschlussprüfung absolvieren. Der in JOGU-StINe hinterlegte Termin ist rein fiktiv und verwaltungstechnischen Abläufen geschuldet. Ohne diese fiktive Prüfung könnte Ihnen das Modul nach Besuch der drei Veranstaltungen nicht als abgeschlossen angezeigt werden. Modul 05 wird ohne Prüfung abgeschlossen. Für Beifachstudierende gelten deren jeweilige Prüfungsordnungen.Prüfungen, Modul 05
    Hausarbeit (Deckblatt mit eidesstattlicher Erklärung)Die Hausarbeiten müssen in Papierform in den jeweiligen Sekretariaten abgegeben (siehe im entsprechenden FAQ-Eintrag) und mit einem Deckblatt des Faches versehen werden. Dieses finden Sie unter Allgemeine Dokumente und Formulare). Die eidesstattliche Erklärung ist in das Deckblatt der Hausarbeiten integriert. Bitte geben Sie die Hausarbeiten mit Heftstreifen ab.
    Beachten Sie, dass Ihre Hausarbeiten ab dem Sommersemester 2014 vom Fachbereich 05 archiviert werden und nicht mehr abgeholt, sondern nur noch eingesehen und bei Bedarf im Studienbüro kopiert oder mit dem Handy fotografiert werden können. Bitte bringen Sie dazu Ihren Studien-/Personalausweis mit. Kopien können im Philosophicum gefertigt werden.
    Hausarbeiten, Abgabe, Deckblatt, Eidesstattliche Erklärung
    Wo muss ich meine schriftlichen Modulprüfungsleistungen (Hausarbeit o. ä.) abgeben?Hausarbeiten der Fächer Kulturanthropologie/Volkskunde, Theaterwissenschaft, Filmwissenschaft und Mediendramaturgie sowie Medienkulturwissenschaft müssen in jedem Fall in Papierform abgegeben werden, unabhängig davon, ob der Dozent/die Dozentin zudem die Abgabe in digitaler Form erlaubt oder wünscht. Eine Abgabe der Hausarbeit in digitaler Form reicht für die Fristwahrung nicht aus! Die Abgabe schriftlicher Modulprüfungsleistungen erfolgt in den jeweiligen Sekretariaten. Falls diese geschlossen sind, benutzen Sie bitte die jeweiligen Briefkästen. Sollten die Hausarbeiten per Post verschickt werden, gilt das Datum des Poststempels. Informationen zur Abgabeform finden Sie im entsprechenden FAQ.Hausarbeiten, Abgabe, Sekretariat
    Wo kann ich meine Hausarbeiten aus vergangenen Semestern einsehen?Die Einsichtnahme und Besprechung der Hausarbeiten der Fächer Kulturanthropologie/Volkskunde, Theaterwissenschaft, Filmwissenschaft und Mediendramaturgie sowie Medienkulturwissenschaft findet jeweils im Zeitraum zwischen Ende der Korrekturphase (frühestens vier Wochen nach Abgabe Ihrer Hausarbeit) und Beginn der nächsten Prüfungsanmeldephase bei den jeweiligen Prüferinnen und Prüfern statt. Wir empfehlen Ihnen, diese Möglichkeit zu nutzen! Es können hier weder Kopien angefertigt noch die Hausarbeiten mitgenommen werden. Wenn Sie sich Ihre Hausarbeit kopieren möchten, können Sie hierzu die Arbeiten ab Beginn der Prüfungsanmeldephase des Folgesemesters gegen Hinterlegung eines gültigen Ausweises im Studienbüro FTMK abholen und sich Kopien machen. Die Heftklammern dürfen beim Kopieren nicht entfernt werden. Die Rückgabe muss am Tag der Ausleihe erfolgen.
    Falls Ihr Prüfer zwischenzeitlich nicht mehr am Institut arbeitet, findet die Einsichtnahme im Studienbüro FTMK statt.

    Ab dem Sommersemester 2014 werden im Fachbereich 05 alle schriftlichen Modulprüfungen bis zwei Jahre nach Ihrem Abschluss archiviert und danach vernichtet. Alle Hausarbeiten, die bis zum Wintersemester 2013/14 abgegeben wurden, können weiterhin im Studienbüro FTMK zu den Sprechzeiten des Prüfungsmanagements abgeholt werden.
    Hausarbeiten, Einsichtnahme, Kopie, Archivierung
    Ich habe die Prüfung eines Moduls abgelegt aber die Noten sind nicht in JOGU-StINe sichtbar. Woran liegt das?Zum einen haben die Veranstaltungsleiterinnen und -leiter für die Korrektur Ihrer Prüfungsleistungen vier Wochen Zeit. Zum anderen kann es verwaltungsbedingt zu Verzögerungen kommen. Bitte fragen Sie frühestens nach sechs Wochen bei Ihrem Prüfungsmanagement - in der Sprechstunde - nach.Prüfung, Note, JOGU-StINe
    Anmeldung zur B.A.-ArbeitLaut §15 (4) der Prüfungsordnung erfolgt die Meldung zur Bachelorarbeit in der Regel zu Beginn des sechsten Semesters, sofern mindestens 120 Leistungspunkte, davon mindestens 80 im Kernfach, erworben wurden. Es können nur Leistungspunkte berücksichtigt werden, die aus abgeschlossenen Modulen stammen. Auf den Seiten des Prüfungsamtes des Fachbereichs 05 und auf dieser Homepage unter "Dokumente und Formulare" sowie "Fristen und Termine" finden Sie weitere Informationen zur Anmeldung und zum Ablauf. Achten Sie auch auf die Informationen unter Aktuelles. Die Anmeldung zur B.A.-Arbeit erfolgt im Prüfungsamt des Fachbereichs 05. Für die Anmeldung zum Kolloquium finden Sie im entsprechenden FAQ-Eintrag weitere Hinweise.B.A.-Arbeit, Anmeldung
    Ablauf der B.A.-ArbeitEine umfassende und semesteraktuelle Beschreibung zum Ablauf des Bachelorabschlussverfahrens finden Sie unter Dokumente und Formulare bei Ihrem jeweiligen Fach.B.A.-Arbeit, Ablauf
    Anmeldung zur M.A.-ArbeitDie Anmeldung zur M.A.-Arbeit erfolgt in der Regel zwischen Mitte und Ende des dritten Fachsemesters. Eine bestimmte Anzahl an Leistungspunkten ist hierfür nicht erforderlich. Die Anmeldung erfolgt im Prüfungsamt des Fachbereichs 05. Auf den Seiten des Prüfungsamtes sowie unter "Dokumente und Formulare" und Ihrem jeweiligen Fach auf dieser Homepage finden Sie weitere Informationen zur Anmeldung und zum Ablauf. Für die Anmeldung zum Kolloquium finden Sie im entsprechenden FAQ-Eintrag weitere Hinweise.M.A.-Arbeit, Anmeldung
    Nach einem Fachwechsel werden meine Leistungen in JOGU-StINe nicht mehr angezeigt.Im Zuge eines Fachwechsels werden Sie automatisch auf die aktuellste Prüfungsordnung (PO) eingeschrieben. Das gilt für Kern- ebenso wie für Beifachwechsel – und auch dann, wenn das am FTMK studierte Fach gar nicht direkt vom Fachwechsel betroffen ist. Ein Beispiel soll dies veranschaulichen:

    • Studienkombination vor Fachwechsel: Filmwissenschaft (KF), Philosophie (BF)

    • Studienkombination nach Fachwechsel: Filmwissenschaft (KF), Soziologie (BF)
    Im oben skizzierten Beispiel gilt, dass der/die Studierende auch im Fach Filmwissenschaft auf die aktuellste PO eingeschrieben wird. Falls Sie einen solchen Wechsel vorgenommen haben, kann es passieren, dass Ihre bis dahin erbrachten Leistungen zwischenzeitlich nicht in JOGU-StINe angezeigt werden. Diese Leistungen sind natürlich nicht verschwunden oder gelöscht, sie müssen aber auf die aktuelle PO "umgezogen" werden. Dies wird i.d.R. Mitte November (für das WiSe) und Mitte Mai (für das SoSe) ausgeführt. Danach sollten Sie Ihre Leistungen wieder in JOGU-StINe sehen können. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das zuständige Prüfungsmanagement.
    Fachwechsel, JOGU-StINe, Leistungen
    Was ist das Webportal JOGU-StINe?JOGU-StINe (Johannes Gutenberg-Universität-StudienInformationsNetz) unterstützt Studierende, Lehrende und die Verwaltung bei der Organisation von Studium, Lehre und Prüfungen. Um JOGU-StINe nutzen zu können, benötigen Sie einen Uni-Account, der Ihnen mit Ihrem Studienbeginn automatisch vom Zentrum für Datenverarbeitung (ZDV) eingerichtet wird. Anschließend können Sie sich mit diesem Account auch bei JOGU-StINe anmelden. Sie erreichen das JOGU-StINe-Portal unter folgender Web-Adresse: https://JOGUStINe.uni-mainz.de. Als Studierende können Sie sich über das Webportal

    • online zu Lehrveranstaltungen und Prüfungen anmelden;

    • im personalisierten Online-Stundenplan einen Überblick über Ihre Veranstaltungs- und Prüfungstermine verschaffen;

    • über kurzfristige Raum- oder Zeitänderungen Ihrer Veranstaltungen informieren;

    • eine Übersicht über Ihre bereits erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen sowie die erreichten Credits anzeigen lassen;

    Weitere Informationen finden Sie in der JOGU-StINe-Broschüre, die Sie auf der JOGU-StINe Infoseite finden.
    JOGU-StiNe, Anmeldungen, Info-Broschüre
    Wie melde ich mich über das Webportal JOGU-StINe zu Lehrveranstaltungen, Wahlbereichen oder Prüfungen an?Wie Sie sich in JOGU-StINe zu Lehrveranstaltungen, Prüfungen oder Wahlbereichen anmelden, finden Sie auf der JOGUStINe Infoseite unter "Studierende" ausführlich beschrieben.JOGU-StiNe, Anmeldungen
    Wer kann mir bei technischen Problemen oder Fehlermeldungen mit JOGU-StINe helfen?Überprüfen Sie als erstes, ob Sie sich aktuell in einer Lehrveranstaltungs- oder Prüfungsanmeldephase befinden. Falls ja, wenden Sie sich bitte wie mit allen technischen Fragen zuerst an den JOGU-StINe-Service.
    Liegt kein technisches Problem vor, melden Sie sich, ebenfalls in der Lehrveranstaltungs- bzw. Prüfungsanmeldephase, bei Ihrem Lehrveranstaltungs- oder Prüfungsmanagement.



    JOGU-StiNe, Probleme, Hilfe, Anmeldung,
    Anmeldung zu LehrveranstaltungenSie müssen sich im Webportal JOGU-StINe für alle Lehrveranstaltungen, die Sie besuchen möchten, anmelden. Dies gilt mit Einschränkung auch für das Abschlusskolloquium - lesen Sie dazu bitte den entsprechenden FAQ-Eintrag mit dem Stichwort "Kolloquium"
    Achtung! In jedem Semester gibt es hierfür festgelegte Lehrveranstaltungsanmeldephasen. Nur in diesen Zeiten können Sie sich für Veranstaltungen an-, aber auch wieder abmelden. Die aktuellen Termine werden auf der Homepage des Studienbüros und der Universität, aber auch durch Plakate auf dem Campus frühzeitig bekannt gegeben.
    Die allgemeine Hauptanmeldephase ist für bereits immatrikulierte Studierende vorgesehen. Die zweite Anmeldephase ist in erster Linie für Erstsemester und Fach- bzw. Hochschulwechsler gedacht. Aber auch bereits immatrikulierte Studierende können diese Phase nutzen. Die dritte und letzte Anmeldephase ist die so genannte Restplatzvergabe, in dieser Zeit werden die übrig gebliebenen Plätze vergeben. Diese Phase kann von allen Studierenden genutzt werden. Hier – und nur hier – gilt das Prinzip „first come, first served“.

    Anleitung zur Anmeldung zu Lehrveranstaltungen in JOGU-StINe:
    Schritt 1: Einloggen beim Webportal JOGU-StINe
    Schritt 2: Anmeldung für das Modul, in dessen Rahmen die Lehrveranstaltung angeboten wird, die Sie besuchen möchten
    Schritt 3: Anmeldung für die gewünschte Lehrveranstaltung

    Für Studierende der Kulturanthropologie/Volkskunde gilt: Im Kernfach handelt es sich bei den Modulen 06 und 08, im Beifach bei den Modulen 03 und 04 um einen Wahlbereich, d.h. bevor Sie Schritt 2 und 3 durchführen, müssen Sie einen Wahlbereich setzen (siehe im entsprechenden FAQ-Eintrag).
    JOGU-StiNe, Anmeldung
    Vorlesungsbesuch in Modul 06 und 08 (B.A. Kulturanthropologie/Volkskunde Kernfach) bzw. Modul 03 und 04 (B.A. Kulturanthropologie/Volkskunde Beifach) – Wahlbereich der Kulturanthropologie/Volkskunde
    Laut Studienverlaufsplan entscheiden Sie sich in Ihrem dritten Fachsemester, in welchem Modul und damit in welchem Semester (SoSe oder WiSe) Sie die VL. Kulturwissenschaftliche Ordnungssysteme besuchen. Beifachstudierende haben die Wahl zwischen den Modulen 03 (wird nur im WiSe angeboten) und 04 (nur im SoSe), Kernfachstudierende zwischen den Modulen 06 (nur im WiSe) und 08 (nur im SoSe). Die Entscheidung zwischen den beiden beschriebenen Varianten stellt den sog. Wahlbereich dar.
    Bevor Sie sich zum Modul und den zugehörigen Veranstaltungen anmelden können, müssen Sie einmalig den Wahlbereich setzen. Dies erfolgt oberhalb der regulären Modul- und Lehrveranstaltungsanmeldung. Bitte beachten Sie, dass ein einmal getroffener Wahlbereich im Folgesemester nicht mehr geändert werden darf.
    Weitere Informationen zur Anmeldung zum Wahlbereich finden Sie auf der JOGU-StINe Infoseite. Falls Sie Fragen dazu haben, nutzen Sie gerne die Sprechstunden des Studienbüros.
    Anmeldung, Wahlbereich
    Wie melde ich mich zum Kolloquium an?
    Für alle Studierenden gilt:
    dass Sie sich innerhalb der Lehrveranstaltungsanmeldephasen um Ihre Anmeldung kümmern sollten und dass Sie Ort und Zeit des Kolloquiums im Vorlesungsverzeichnis von JOGU-StINe im jeweiligen Fach unter „Kolloquium“ finden.
    Je nachdem auf welcher Prüfungsordnung Sie studieren, gelten unterschiedliche Anmeldemodalitäten.
    Für das BA-Kolloquium gilt: Da Sie sich nicht selbst über JOGU-StINe dafür anmelden können, muss das Studienbüro dies für Sie tun. Senden Sie dazu bitte bis spätestens zum jeweiligen Vorlesungsstart eine E-Mail von Ihrem Studierendenaccount an das Lehrveranstaltungsmanagement mit der Bitte um Anmeldung.
    Für das MA-Kolloquium der Prüfungsordnung von 2011 ("alte PO") gilt die gleiche Regelung wie für das BA-Kolloquium (s. oben).
    NUR für das MA-Kolloquium der Prüfungsordnung von 2019 ("neue PO") gilt: Sie können sich über JOGU-StINe im Rahmen der Lehrveranstaltungsanmeldephasen selbstständig zum Kolloquium anmelden.

    Bei Rückfragen wenden Sie sich an Ihr Lehrveranstaltungsmanagement.
    B.A.-Arbeit, M.A.-Arbeit, Kolloquium, Anmeldung
    Wie melde ich mich zum Abschlussmodul an?Die Anmeldung zum Abschlussmodul erfolgt im Rahmen der Anmeldung zum Kolloquium. Je nachdem, auf welcher Prüfungsordnung Sie studierenden, läuft diese nach anderen Modalitäten ab.
    Für das BA-Abschlussmodul gilt: Da Sie sich nicht selbst über JOGU-StINe dafür anmelden können, muss das Studienbüro dies für Sie tun. Senden Sie dazu bitte bis spätestens zum jeweiligen Vorlesungsstart eine E-Mail von Ihrem Studierendenaccount an das Lehrveranstaltungsmanagement mit der Bitte um Anmeldung zum Modul und zum Kolloquium.
    Für das MA-Abschlussmodul der Prüfungsordnung von 2011 ("alte PO") gilt die gleiche Regelung wie für das BA-Abschlussmodul (s. oben).
    NUR für das MA-Kolloquium der Prüfungsordnung von 2019 ("neue PO") gilt: Sie können sich über JOGU-StINe im Rahmen der Lehrveranstaltungsanmeldephasen selbstständig zum Abschlussmodul und Kolloquium anmelden. Bei Rückfragen wenden Sie sich an Ihr Lehrveranstaltungsmanagement.
    Abschlussmodul, Kolloquium
    Ich habe die Anmeldephase (für Lehrveranstaltungen oder Prüfungen) verpasst, was kann ich machen?Eine Anmeldung zur Lehrveranstaltungen und Prüfungen ist außerhalb der dafür vorgesehenen Phasen leider nicht möglich. Von Anfragen an Dozenten und das Studienbüro bitten wir daher abzusehen. Bitte holen Sie die jeweilige Veranstaltung bzw. Prüfung sowie die dazu notwendige Anmeldung im nächst möglichen Semester nach. Falls sich durch die Verschiebung Probleme ergeben, kommen Sie bitte zeitnah in die Sprechstunden Ihres StudienmanagementsAnmeldung
    Dürfen bereits abgeschlossene Veranstaltungen wiederholt werden?Nein, eine Wiederholung von Lehrveranstaltungen, die bereits in vorangegangenen Semestern abgeschlossen wurden, ist regulär am FTMK nicht vorgesehen. Sollten Sie als Hörer an Veranstaltungen teilnehmen wollen, klären Sie dies bitte sowohl mit dem Dozierenden als auch dem Studienbüro, da genug Kapazitäten für Ihre Teilnahme zur Verfügung stehen müssen.
    Wenn Sie nicht an der Prüfung des entsprechenden Moduls teilgenommen haben, dürfen bzw. müssen Sie die Veranstaltung kein zweites Mal besuchen. Es genügt, wenn Sie sich in der Prüfungsanmeldephase für die Wiederholungsrunde der Prüfung des jeweiligen Seminars anmelden. Über die abgeprüften Inhalte bei einer Klausur informieren Sie sich bitte bei dem jeweiligen Veranstaltungsleiter bzw. der Veranstaltungsleiterin. Anders verhält sich dies bei Veranstaltungen, in denen Sie vom Dozenten in JOGU-StINe „inaktiv“ (siehe im entsprechenden FAQ-Eintrag) gesetzt worden sind. Diese müssen Sie wiederholen!
    Vorlesungen hingegen können Sie auch gerne wiederholt besuchen, allerdings dann ohne erneute Anmeldung über JOGU-StINe (siehe im entsprechenden FAQ-Eintrag).
    Wiederholung, Lehrveranstaltungen
    Muss ich mich von Lehrveranstaltungen abmelden?Ja. Wenn Sie feststellen, dass Sie an einer Lehrveranstaltung, zu der Sie sich angemeldet hatten, doch nicht teilnehmen können, melden Sie sich bitte ab. Sie ermöglichen damit anderen Studierenden die Anmeldung zu dieser Veranstaltung. Alle Anmeldephasen sind auch Abmeldephasen. Sollte eine Abmeldung nicht mehr möglich sein, weil die dafür vorgesehenen Phasen bereits vorbei sind, informieren Sie die jeweilige Dozentin/den jeweiligen Dozenten und bitten Sie diese/n, Sie "inaktiv" (siehe im entsprechenden FAQ-Eintrag) zu setzen - nur dann können Sie die Lehrveranstaltung wiederholen. Falls Sie Rückfragen bezüglich Ihres Stundenpensums haben, stehen Ihnen die Mitarbeiter*innen des Studienbüros in den Sprechzeiten gerne zur Verfügung.Lehrveranstaltungen, Abmeldung
    Was mache ich, wenn ich zu einer Veranstaltung angemeldet bin, diese aber doch nicht besuchen möchte oder kann und die Anmelde- (auch Abmelde-)phasen bereits vorbei sind?In diesem Fall setzen Sie sich zeitnah mit der Dozentin/dem Dozenten der jeweiligen Lehrveranstaltung in Verbindung und bitten Sie diese/n, Sie in der Veranstaltung "inaktiv" (siehe im entsprechenden FAQ-Eintrag) zu setzen. Kontrollieren Sie nach ca. zwei Wochen in Ihrem JOGU-StINe-Account, ob Sie "inaktiv" gesetzt wurden, denn nur dann können Sie eine Veranstaltung wiederholen.inaktiv
    Kann ich als Studierende/r im 1. oder 2. Semester „vorstudieren“, also Veranstaltungen, die für höhere Semester angeboten werden, besuchen?Im 1. und 2. Semester sind Sie mit den vorgeschriebenen Seminaren Ihres Kern- und Beifaches ausgelastet. Bedenken Sie außerdem, dass Sie mit einer vorgezogenen Teilnahme den Kursplatz eines Studierenden blockieren, der dieses Seminar laut Studienverlaufsplan tatsächlich besuchen muss. Seien Sie fair, auch Sie sind einmal in einem höheren Fachsemester. Melden Sie sich in JOGU-StINe nur für die in Ihrem Semester empfohlenen Veranstaltungen an. Informationen zum Studienverlaufsplan finden Sie auf dieser Homepage bei den Downloads Ihres Faches unter „Dokumente und Formulare“.Lehrveranstaltungen, Vorstudieren
    Was bedeutet „inaktiv“?Das bedeutet, dass Sie

    a. mehr als zwei Fehltermine in der entsprechenden Lehrveranstaltung haben;
    b. eine andere notwendige Leistung zur aktiven Teilnahme bzw. eine Studienleistung nicht erbracht haben;
    c. sich von einer Veranstaltung bei Ihrem Dozierenden abgemeldet haben.

    Zur Erinnerung: Eine regelmäßige Teilnahme kann nur dann attestiert werden, wenn Sie bis zu zwei Einzelveranstaltungen, höchstens aber vier Veranstaltungsstunden im Semester versäumt haben. In begründeten Einzelfällen können Ausnahmen zugelassen werden.
    Die Folgen: Sie können nicht zur Prüfung zugelassen werden und müssen die Veranstaltung wiederholen, sobald sie erneut angeboten wird. Das Inaktivsetzen durch Ihren Dozierenden ist notwendig, da nur so für Sie die Möglichkeit besteht, eine Lehrveranstaltung ein zweites Mal zu besuchen, da Sie sich sonst nicht dafür anmelden können. Sollten Sie also während des Semesters feststellen, dass Sie an einer Lehrveranstaltung nicht mehr teilnehmen können, informieren Sie daher Ihren Dozierenden und bitten Sie diese/n, Sie inaktiv zu setzen und kontrollieren Sie dies in JOGU-StINe! Bedenken Sie, dass Sie Lehrveranstaltungen, in denen Sie inaktiv gesetzt wurden, nur zweimal wiederholen können.
    inaktiv, Lehrveranstaltung
    Was mache ich, wenn sich zwei Lehrveranstaltungen, zu denen ich mich angemeldet habe, überschneiden?Alle Anmeldephasen sind auch Abmeldephasen, Sie können sich also in der zweiten und dritten Anmeldephase wieder von Veranstaltungen abmelden. Bei Überschneidungen sollten Sie Ihren Veranstaltungen aus dem Kernfach den Vorzug geben. Wenn Sie unsicher sind, welche Lehrveranstaltungen Sie sinnvollerweise besuchen sollten, erkundigen Sie sich im Studienbüro des jeweiligen Faches oder bei der jeweiligen Studienfachberatung.Lehrveranstaltungen, Überschneidung
    Vorlesungen am FTMKFür Vorlesungen gilt keine Teilnahmebeschränkung, Sie können daher bei Interesse bereits besuchte Vorlesungen problemlos ein zweites Mal besuchen und wir möchten Sie einladen, diese Möglichkeit wahrzunehmen. Eine zweite Anmeldung über JOGU-StINe ist nicht erforderlich und wir bitten Sie davon abzusehen. Die aktuellen Vorlesungspläne können Sie über JOGU-StINe einsehen.
    Die zweisemestrigen Vorlesungen der Module 01–05 unserer B.A.-Studiengänge bauen nicht aufeinander auf, d.h. sie sehen kein bestimmtes Startsemester vor. Ob Sie Ihr Studium also im Sommersemester oder Wintersemester beginnen, ist für den erfolgreichen Besuch der Vorlesungen unerheblich. Ein Einstieg ist in jedem Semester möglich.
    Vorlesungen
    verlängerte Bibliotheksausleihe für AbschlussarbeitenFür Studierende, die ihre Abschlussarbeit (BA und MA) verfassen besteht die Möglichkeit einer verlängerten Bibliotheksausleihe in der Bereichsbibliothek des Philosophicums. Medien, die für das Verfassen der Abschlussarbeit benötigt werden, dürfen bis zu zwei Wochen ausgeliehen werden. Um von dieser Regelung Gebrauch zu machen, lassen Sie sich Ihre Abschlussarbeit auf dem entsprechenden Formular bestätigen und legen es bei der Ausleihe vor. Sie erhalten das Formular entweder in den jeweiligen Sekretariaten oder im Downloadereich "Dokumente und Formulare" auf dieser Website.Bibliothek, Abschlussarbeit, Ausleihe, Verlängerung